Am 1. November 2010 wurde in Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Er ist kleiner als der alte, aber vielseitiger. Neu ist ein Chip, in dem neben persönlichen Daten das Passbild und - auf freiwilliger Basis - Fingerabdrücke gespeichert werden. Mit dem neuen Ausweis kann man sich einfach und verlässlich identifizieren, zum Beispiel bei elektronischen Behördengängen. Die Stadt Münster bietet folgende erste Anwendungen zur Nutzung der elektronischen Identität (eID) an:
Der "Neue" dient also nicht mehr nur zum Nachweis der personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, sondern er bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der digitalen Welt. Diese Nutzung ist freiwillig, die Funktion kann auch noch nachträglich (gegen eine Gebühr von 6 Euro) eingeschaltet oder (gebührenfrei) ausgeschaltet werden.
Der Stadt bietet die sichere Online-Ausweisfunktion die Möglichkeit, neue und schnelle Online-Antragsverfahren anzubieten, so dass Bürgerinnen und Bürger Zeit und Wege sparen. Unabhängig von Öffnungszeiten können sie die Dienste künftig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in Anspruch nehmen.
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält anschließend per Post eine fünfstellige TPN (Transport Identification Number). Diese Nummer muss mit der Ausweis-App in eine gültige sechsstellige PIN (Personal Identification Number) geändert werden. Erst mit dieser PIN sind eID-Prozesse nutzbar. Außerdem erhalten Inhaber des neuen Personalausweises eine PUK (Personal Unblocking Key) zur Aufhebung der Blockierung, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben worden ist. Für den Fall, dass der Ausweis verloren geht, gibt es noch ein Kennwort, mit dem das Dokument gesperrt werden kann.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine PIN. Erst wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, können sie auch die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Für den Einsatz am heimischen PC wird ein Kartenlesegerät benötigt. Kostenlose Lesegeräte verteilen die Stadt Münster und die Stadtwerke ab November in ihren Einrichtungen. Finanziert wird die Aktion vom Bundesinnenministerium.
Fragen zum Karten-Lesegerät beantwortet SCM Microsystems per E-Mail an support@scmmicro.de oder telefonisch zwischen 9 und 17 Uhr unter der Hotline 0900/1 666 830 (62 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Fragen zur Ausweis-App beantwortet das Bürger-Service-Zentrum unter der Telefonnummer 0180/1 333 333 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen).
Wer in Münster seinen Hauptwohnsitz hat, kann den neuen Personalausweis in einem der neun Bürgerbüros des Amtes für Bürgerangelegenheiten beantragen. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis kostet 10 Euro. Das erstmalige Einschalten der Online-Ausweisfunktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist kostenlos, nachträglich fallen dafür 6 Euro an. Das Ausschalten ist immer kostenlos.
Gültig ist der "Neue" bei Personen über 24 Jahre zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre, vorläufige Ausweise gelten höchstens drei Monate.
Fragen zum neuen Personalausweis beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten in den Bürgerbüros in den Stadtteilen oder im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1, Tel. 4 92- 33 33.
Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion werden die jeweils benötigten Daten nicht einfach ohne Rückversicherung elektronisch übermittelt, vielmehr ist es ein wechselseitiger Prozess, in dem der Benutzer identifiziert wird. So muss sich die abfragende Stelle – zum Beispiel die Stadt Münster - zunächst um ein Berechtigungszertifikat bemühen, das nur erhält, wer strenge datenschutzrechtliche Auflagen erfüllt. Das Berechtigungszertifikat des Online-Anbieters wird vom Personalausweis geprüft. Das System des Online-Anbieters wiederum prüft, ob der Personalausweis des Besteller oder der Bestellerin gültig oder gesperrt ist. Danach gibt der Besteller oder der Bestellerin die Daten ausdrücklich frei, bevor sie schließlich verschlüsselt an den Online-Anbieter übertragen werden.
Unabhängig davon gelten auch im Umgang mit dem elektronischen Personalausweis die ohnehin üblichen Schutzmaßnahmen für die Nutzung des Internets: Sicherheitssoftware (Virenscanner, Firewall) sowie regelmäßige Sicherheitsupdates sind heutzutage selbstverständlich, dafür ist jeder selbst verantwortlich. Außerdem sollte man den Ausweis nirgendwo hinterlegen und sofort nach der Nutzung vom Kartenleser nehmen.
Das Bundesinnenministerium hat eine Internetseite zum neuen Personalausweis eingerichtet. Darin sind Technik, Funktion und Einsatzmöglichkeiten des neuen Ausweises mit elektronischer Identität anschaulich dargestellt:
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