Wohnraumförderung
Modernisierung von Dauerpflegeeinrichtungen
Das Amt für Wohnungswesen kann die Modernisierung von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegewohnheime) fördern, wenn diese älter als 25 Jahre sind. Die Förderung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr. Förderzweck ist die bauliche Anpassung von bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten.
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- Grundrissänderungen zur Auflösung von Langen Fluren und zur Gliederung des Heims in kleinteilige Wohngruppen,
- Herstellung von barrierefreien Bädern durch Einbau, Umbau oder durch Modernisierung vorhandener Bäder sowie Herstellung von Pflegebädern und Ruheräumen,
- Schaffung dezentraler Gemeinschafts- und Wirtschaftsbereiche in den Wohngruppen mit Koch-, Ess- und Wohnbereich,
- Grundrissänderung zur Reduzierung des Anteils von Doppelzimmern,
- Wohnumfeldmaßnahmen, insbesondere auch die Schaffung von Sinnesgärten für demenziell erkrankte Personen.
Bauliche und funktionale Qualitäten
Geförderte Pflegeeinrichtungen sollen besonder bauliche und funktionale Qualitäten erreichen. Dazu zählen u.a.:
- Der häufig gegebene Einrichtungs- oder Hotelcharakter bestehender Heime soll zu Gunsten einer baulichen Struktur überwunden werden, die ein haushalts- und familien-ähnliches Zusammenleben in Wohngruppen erlaubt.
- Die gemeinschaftlichen Koch-, Ess- und Wohnbereiche der Wohngruppen sollen die baulichen Voraussetzungen dafür bieten, dass die Mahlzeitenzubereitung und andere hauswirtschaftliche Leistungen dezentralisiert unter Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern erbracht werden können.
- Jeder Wohnschlafraum soll ein eigenes Bad erhalten.
- Der Anteil der Einzelzimmer soll nicht unter 80 v.H. liegen.
- Die Größe der kleinteiligen Wohngruppen soll nicht mehr als 12 Plätze betragen.
Höhe der Förderung
Es wird ein Förderdarlehen bis zur Höhe von 60.000 Euro pro Pflegewohnplatz ge-währt, maximal aber bis zur Höhe der förderfähigen Kosten, soweit diese nicht durch andere Finanzierungsmittel (Eigenmittel, Fremdmittel, andere Fördermittel) gedeckt werden. Förderfähig sind die Baukosten ohne Ausstattung/Einrichtung (gem. DIN 276, Kostengruppe 600) abzüglich pauschal 20 v. H. für allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen.
Weitere Informationen
Die entsprechenden Förderbestimmungen finden Sie unter Ziffer 2 der unten aufgeführten Richtlinie.
Ansprechpartner zur Abwicklung des Förderantrages im Amt für Wohnungswesen:
- Nicole Arning, Telefon 02 51/4 92-64 41, Raum E 406, ArningN(at)stadt-muenster.de
Richtlinie:
- Förderbestimmungen nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bestand
(PDF des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 160 kB)
