Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnraumförderung

Modernisierung von Dauerpflegeeinrichtungen

Das Amt für Wohnungswesen kann die Modernisierung von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegewohnheime) fördern, wenn diese älter als 25 Jahre sind. Die Förderung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr. Förderzweck ist die bauliche Anpassung von bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten.

Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:

Bauliche und funktionale Qualitäten

Geförderte Pflegeeinrichtungen sollen besonder bauliche und funktionale Qualitäten erreichen. Dazu zählen u.a.:

Höhe der Förderung

Es wird ein Förderdarlehen bis zur Höhe von 60.000 Euro pro Pflegewohnplatz ge-währt, maximal aber bis zur Höhe der förderfähigen Kosten, soweit diese nicht durch andere Finanzierungsmittel (Eigenmittel, Fremdmittel, andere Fördermittel) gedeckt werden. Förderfähig sind die Baukosten ohne Ausstattung/Einrichtung (gem. DIN 276, Kostengruppe 600) abzüglich pauschal 20 v. H. für allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen.

Weitere Informationen

Die entsprechenden Förderbestimmungen finden Sie unter Ziffer 2 der unten aufgeführten Richtlinie.

Ansprechpartner zur Abwicklung des Förderantrages im Amt für Wohnungswesen:

Richtlinie: