Wohnraumförderung
Förderung von Mietwohnungen
Ziel der sozialen Mietwohnraumförderung ist es, für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.Was wird gefördert?
Die Neuschaffung von Mietwohnungen durch Neubau oder durch Umbau mit wesentlichem Bauaufwand (mindestens 650 EUR je qm).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen und private Investoren, die selbst den neuen Mietwohnraum schaffen (Bauherren)
Wie wird gefördert?
Mit einem zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 %).
Persönliche Auskünfte zur Mietwohnraumförderung erhalten Sie bei folgenden Mitarbeitern:
- Nicole Arning, Telefon 02 51/4 92-64 41, Raum E 406, ArningN(at)stadt-muenster.de
- zu den technischen Voraussetzungen
Alfred Lohre, Telefon 02 51/4 92-64 64, Raum E 401, LohreA(at)stadt-muenster.de
Weitere Informationen:
- „Förderung von Mietwohnungen in Münster – die wichtigsten Informationen“ (Faltblatt, PDF, 48 kB)
- Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
(externes PDF des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, 256 kB - nicht barrierefrei)
© Stadt Münster - Impressum
