Wohnraumförderung
Was wird gefördert?
Aus Mitteln des Landes fördert das Amt für Wohnungswesen Maßnahmen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen.
Das Land NRW legt dazu jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf.
Im Wesentlichen werden gefördert
- der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen (Eigentumsförderung)
- die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude sowie die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialwohnungen
- der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Mit städtischen Mitteln fördert das Amt für Wohnungswesen bauliche Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden, die vor 1995 fertig gestellt worden sind (Altbausanierung), ebenso wie die Überwachung der für den Neubau eines Niedrigenergiehauses erforderlichen Kriterien während der Bauphase (Qualitätssicherung).
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