Amt für Wohnungswesen: Unser Service
Wir fördern Ihre Wohnbaumaßnahme im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit dem Geld des Landes Nordrhein-Westfalen und mit städtischen Mitteln.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z. B. die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen stimmen, zahlen wir das Wohngeld an Sie aus bzw. Sie erhalten von uns die notwendigen Bescheinigungen.
Wir vermitteln Ihnen preiswerten Wohnraum. Wenn Sie im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn Sie aufgrund einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützen wir Sie durch Information und Beratung. In Einzelfällen haben wir auch die Möglichkeit Ihnen organisatorisch und finanziell zur Seite zu stehen.
Wir möchten, dass Ihnen in Münster ein ausreichender Bestand an kostengünstigen Wohnungen zur Verfügung steht. Deshalb passen wir auf, dass der vorhandene Wohnraum
- pfleglich behandelt,
- seinem Zweck entsprechend genutzt und
- nicht überteuert vermietet wird.
Damit Sie auch langfristig gut in Münster wohnen können, behalten wir die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt für Sie im Auge. Mit einem Mix aus einzelnen Projekten und einer übergreifenden Planung wollen wir auch zukünftig ein ausreichendes und preiswertes Wohnungsangebot sichern.
Amt für Wohnungswesen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Tel. 02 51/ 4 92-64 02
Fax 02 51/ 4 92-77 33
E-Mail: wohnungsamt@stadt-muenster.de
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)
Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.
