Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Mietspiegel: Art und Ausstattung

Zu-/Abschläge auf die Basismiete für Ausstattung können nur berücksichtigt werden, wenn die Ausstattungsmerkmale vom Vermieter eingebracht worden sind. Falls der Mieter sie selbst auf eigene Kosten geschaffen hat, wirken sie sich nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete aus.


Prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basismiete für die Wohnungsart und Ausstattung

Gebäude- /Wohnungsart
Hochhaus mit 7 und mehr Geschossen (inklusiv Erdgeschoss) - 6 %
Einfamilienhaus + 4 %
Maisonette-Wohnung (=Wohnung über zwei oder mehr Etagen) + 4 %
Souterain - / Kellerwohnung - 6 %
Heizungsausstattung
Keine vom Vermieter gestellte Heizung
(Heizung wurde auf Kosten des Mieters eingebaut)
- 18 %
Elektro oder Nachtspeicheröfen - 5 %
Sanitärausstattung (vom Vermieter gestellt)
Aus den im Berechnungsprogramm abgefragten Merkmalen zur Sanitärausstattung ergeben sich jeweils vier Kategorien:
überdurchschnittliche Sanitärausstattung + 13 %
gehobene Sanitärausstattung + 9 %
normale Sanitärausstattung 0 %
einfache Sanitärausstattung - 9 %
Wohnungsausstattung (vom Vermieter gestellt)
Aus den im Berechnungsprogramm abgefragten Merkmalen zur Wohnungsausstattung ergeben sich jeweils vier Kategorien:
überdurchschnittliche Wohnungsausstattung + 19 %
gehobene Wohnungsausstattung + 9 %
normale Wohnungsausstattung 0 %
einfache Wohnungsausstattung - 10 %