Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Mietspiegel: Größe des Wohnraums

Bei der Ermittlung der Basismiete ist das Merkmal „Größe des Wohnraums“ in Verbindung mit der entsprechenden „Baualtersklasse“ ausschlaggebend. Die Größe des Wohnraumes bestimmte sich nach der Wohnflächenverordnung.

Der Mietspiegel berücksichtigt Wohnungsgrößen ab 20 m² bis maximal 145 m². Bei der Berechnung werden die Zwischengrößen (z. B. 60,5 qm) auf volle Quadratmeter auf- bzw. abgerundet.