Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen
Bei Wohnungen, die nach dem sogenannten II. und III. Förderweg oder der Einkommensgruppe B gefördert wurden, kann die maßgebende Einkommensgrenze um bis zu 40% oder bis zu 60% überschritten werden.
Die Miete für diese Wohnungen ist in der Regel höher als bei normalen Sozialwohnungen. So liegt in Münster der Mietzins von Wohnungen, die für die Einkommensgruppe B gefördert werden, um 1,10 EUR pro qm über dem Preis, der für eine „normale“ Sozialwohnung der Einkommensgruppe A zu zahlen ist.
Der beim Amt für Wohnungswesen ab dem 01.01.2010 ausgestellte Wohnberechtigungsschein gibt Auskunft darüber, welche Einkommensgrenze eingehalten wird.
Sollte die angemessene Wohnungsgröße eingehalten werden, können Sie mit diesem Wohnberechtigungsschein eine entsprechend geförderte Wohnung beziehen.
Eine Wohnungsvermittlung für diese Wohnung erfolgt allerdings nicht über das Amt für Wohnungswesen. Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt grundsätzlich über den Vermieter.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen.
Die Gebühren für die Erteilung eines speziellen Wohnberechtigungsscheins betragen 10 oder 20 EUR.
Formulare zum Wohnberechtigungsschein:
- Informationen zu Antragsverfahren und Unterlagen (40 kB)
Das Infoblatt bitte vor dem Ausfüllen des Antrages lesen! - Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (251 kB)
- Beiblatt für Mehrpersonenhaushalte (318 kB)
- Vordruck für die Unterstützung bei der Wohnungssuche (259 kB)
