Wohngeld
Änderung im Wohngeldrecht ab 1.1.2011
In den durch das Wohngeldgesetz (WoGG) festgeschriebenen Höchstbeträgen für Miete und Belastung sind keine Heizkosten mehr enthalten, so dass ab dem 1.1.2011 geringere Höchstbeträge bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigen sind.Allgemeine Informationen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt:
Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner und bieten Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsformulare und weitere Formulare zum Ausdrucken an.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
- Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
- Wohngeldrechner
(Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
