Stadt Münster: Amt für Wohnungswesen

Wohnungsvermittlung

Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster vermittelt auch Sozialwohnungen.
Nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie sich beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend registrieren lassen. Wir helfen Ihnen dann im Rahmen der hier frei gemeldeten Wohnungen bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung.

Eine zügige Wohnungsvermittlung hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Situation, insbesondere vom Grad der Dringlichkeit ab. Dieser richtet sich z. B. danach,

Wird eine Wohnung frei gemeldet, werden aus der Liste der Wohnungssuchenden mindestens drei Haushalte nach Dringlichkeitskriterien der/ dem jeweiligen Vermieterin/ Vermieter benannt.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Sie die sich aus dem Mietvertrag ergebenen Verpflichtungen erfüllen können. Letztlich liegt die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung bei der Vermieterin/ dem Vermieter.

Wegen der Vielzahl der Bewerber für eine Sozialwohnung sollten Sie sich auch selbst um eine geeignete Wohnung bemühen und Kontakt mit Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümern aufnehmen.
Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir unten auf dieser Seite eine Liste der größeren Anbieter von Wohnungen in Münster zusammengestellt.

Informationen bei Wohnungsnotfällen finden Sie unten auf dieser Seite

Ihre Ansprechpartner/innen zum Thema Wohnungsvermittlung

Amt für Wohnungswesen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Postanschrift: 48127 Münster
Fax 02 51/ 4 92-77 33
E-Mail: info-wbs@stadt-muenster.de

Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen stehen Ihnen für Ihre persönliche Vorsprache zur Verfügung:
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8 - 12 Uhr
am Donnerstag: von 15 - 18 Uhr (Achtung: donnerstags keine Öffnungszeit am Vormittag!)

Telefonische Auskünfte
Telefonische Anfragen können Sie an das Amt für Wohnungswesen richten:
am Montag, Dienstag und Mittwoch: von 8 – 16 Uhr
am Donnerstag: von 8 – 18 Uhr
am Freitag: von 8 – 13 Uhr

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten (s. o.) nur eingeschränkt gegeben werden können.

Wohnungsgesellschaften


Wohnungsnotfälle

Das Amt für Wohnungswesen kann nur Wohnungen vermitteln, die frei gemeldet worden sind. Weil bei den Wohnungen die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten sind, sind sie in der Regel nicht sofort beziehbar.

Eine sofortige Wohnungsversorgung von Haushalten, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, ist durch das Amt für Wohnungswesen meistens nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dafür zuständige Fachstelle für Menschen mit Wohnungsproblemen des Sozialamtes: